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Offizieller Start des Interreg Kleinprojektefonds „Eurhena ACT – Art/Culture/Tourismus“ – Annahme durch den Interreg Oberrhein Begleitauschuss

Offizieller Start des Interreg Kleinprojektefonds „Eurhena ACT – Art/Culture/Tourismus“ – Annahme durch den Interreg Oberrhein Begleitauschuss

Der Interreg Kleinprojektefonds „Eurhena ACT – Art/Culture/Tourismus“ wurde heute, am 10. Juli 2025, offiziell vom Interreg-Begleitausschuss genehmigt und kann nun seine Arbeit aufnehmen.

Ziel des Fonds des Eurodistricts Eurhena Region Freiburg – Centre et Sud Alsace ist es, grenzüberschreitende Kultur- und Tourismusprojekte zu fördern.

Der Fonds richtet sich an Kultur- und Tourismusakteure aus der Region und verfolgt insbesondere folgende Ziele:

  • Aufwertung des Natur- und/oder Kulturerbes für eine grenzüberschreitende Öffentlichkeit,
  • Entwicklung neuer kultureller oder touristischer Angebote,
  • Strukturierung von Wertschöpfungsketten im Bereich „Kultur“ und/oder „Tourismus“.

Der Aufruf ist permanent geöffnet. Die Projektlaufzeit für geförderte Kleinprojekte erstreckt sich vom 1. November 2025 bis zum 31. März 2029.

Gefördert werden vor allem Kleinprojekte mit Sitz und Austragungsort im Gebiet des Eurodistrict Eurhena in Höhe von 60% des förderfähigen Projektvolumens. Auch Kleinprojekte außerhalb dieses Gebiets können berücksichtigt werden, sofern ihr Austragungsort im Eurodistrict liegt oder ein direkter Einfluss auf das Gebiet besteht. Nähere Informationen zum Gebiet des Eurodistricts finden Sie unter folgender Internetseite: https://eurhena.eu/de/verstehen/der-eurodistrict/

Förderkriterien im Überblick

Um für eine Förderung in Frage zu kommen, müssen Kleinprojekte folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Der Kleinprojektträger muss eine juristische Person sein,
  • Das Kleinprojektvolumen (inkl. MwSt) muss zwischen 15.000 € und 80.000 € liegen,
  • Die Finanzierung des Gesamtvolumens muss vom Kleinprojektträger selbst gesichert sein,
  • Das Kleinprojekt muss eines der oben genannten Ziele des Fonds verfolgen,
  • Es muss ein grenzüberschreitender Mehrwert für den Oberrheinraum bestehen.

Antragsunterlagen, Leitfäden zur Antragstellung sowie die Einreichungsfristen werden im September 2025 auf der offiziellen Website des Eurodistrict Eurhena veröffentlicht: https://eurhena.eu/de/aufbauen/

 

Foto ©Jean-Marc_de-Balthasar


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